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GeschäftsbedingungenVersicherung:Die maximale Haftung (Haftungsbegrenzung) des Mieters bei selbstverschuldeten Unfällen oder bei mutwilliger Beschädigung Dritter am Fahrzeug (z.B. durch Unfallflucht oder Vandalismus) beträgt 2000,- Euro je Schadensfall. Die Haftungsbegrenzung bezieht sich auf die Gesamtschadensumme d.h. der Schaden an unserem Fahrzeug plus der Schaden an fremden Fahrzeugen plus sonstige Beschädigungen. Bei sogenannten Teilkaskoschäden, z.B. Diebstahl des Fahrzeugs oder Teilen davon, Glasbruch, Haarwild- oder Brandschäden, beträgt die Haftungsbegrenzung 1.000.- Euro je Schadensfall.
oder bei den Transportern an der Hebebühne oder durch die Hebebühne verursacht werden. Die Kosten für die Instandsetzung der Beschädigungen aus vorher genannten Schäden, werden vom Mieter bzw. Fahrer selbst getragen. Zahlungsmodalitäten:Die voraussichtliche Gesamtmiete zuzüglich der Kaution, sind im Voraus zu entrichten. Die Miete kann in Bar oder EC- Scheckkarte oder Kreditkarte beglichen werden. Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines gültigen Reisepasses mit Meldebescheinigung und eines deutschen Führerscheines notwendig. Auslandsfahrten:Auslandsfahrten sind innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz möglich. Fahrten in bestimmte ehemalige Ostblockstaaten sind, nach vorheriger Absprache, gegen Hinterlegung einer erhöhten Kaution möglich. Sonstiges:Die Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeuge sind bei Mietbeginn vollgetankt und werden auch vollbetankt zurückgegeben. Für nicht verbrauchten Treibstoff, am Ende der Mietzeit, erfolgt keine Rückvergütung. Sollte ein Fahrzeug, trotz Reservierung nicht verfügbar sein, so erhält der Mieter je nach Verfügbarkeit einen Wagen einer höheren Klasse zum gleichen Preis oder nach Absprache einen Wagen einer niedrigeren Klasse zum ermäßigten Preis. Reservierungen bei Pkws erfolgen nur für bestimmte Preisgruppen und nicht für bestimmte Fahrzeugtypen, wobei Wünsche berücksichtigt werden. Bei technischem Versagen eines Fahrzeuges, während einer Vermietung, wird für die Ausfallzeit der Mietpreis anteilig zurückerstattet oder wenn möglich, ein Ersatzfahrzeug gestellt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Ferner gelten die allg. Vermietbedingungen, die in unseren Geschäftsräumen ausgehängt sind. |
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